Bestimmungen für die Nutzung von Drohnen in Südafrika



Gerne nehmen wir in den Urlaub unsere Drohnen mit, um damit unvergessliche Aufnahmen zu machen. Aber in Südafrika gelten strenge Regeln für die Nutzung von Drohnen. Laut der südafrikanischen nationalen Luftfahrtbehörde ist das Fliegen einer Drohne durch die südafrikanische Zivilluftfahrtbehörde (SACAA) in Südafrika legal. Wir empfehlen jedoch, die unten aufgeführten Drohnenbestimmungen zu kennen und einzuhalten, bevor Sie dies tun.


Allgemeine Regeln für das Fliegen einer Drohne in Südafrika lau SACAA


Basierend auf unserer Forschung und Auslegung der Gesetze sind hier die wichtigsten Regeln, die Sie für das Fliegen einer Drohne in Südafrika kennen müssen.

  • Drohnen dürfen ohne besondere Genehmigung der SACAA nicht 10 Kilometer oder näher an einem Flughafen geflogen werden.
  • Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 7 Kilogramm dürfen nicht geflogen werden.
  • Drohnen dürfen nicht in einem Umkreis von 50 Metern um Personen oder Privateigentum geflogen werden (ohne Erlaubnis des Eigentümers).
  • Drohnenpiloten müssen während des Flugs jederzeit eine Sichtverbindung zu ihren Drohnen aufrechterhalten.
  • Drohnen dürfen nur bei Tageslicht geflogen werden.
  • Und laut der SANPark-Website ist der Einsatz von Drohnen in (und über) unseren Nationalparks strengstens verboten.

Weitere Informationen zu den Drohnengesetzen Südafrikas finden Sie auf dieser Seite der SACAA-Website 


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