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Flightright – Die Nr.1 für Fluggastrechte unsere Flightright Erfahrungen
Mit dem Marktführer zur Entschädigung
Die Nr. 1 in Europa:
Wir haben bereits über 150.000.000 € für unsere Kunden durchgesetzt
Flightright Kosten?
Vom Flug-Frust zum Startup
Die Idee war geboren
Flightright Erfahrungen
Das Erlebnis legt den Grundstein der Erfolgsgeschichte von Flightright. Für den Flug möchte Philipp Entschädigung und kontaktiert die Fluggesellschaft. Die Airline zeigt sich anfangs kooperativ und geht anschließend auf Tauchstation. Der einzelne Verbraucher steht allein da – trotz Anspruch bekommt er selten Recht. So kam Philipp und einem Freund die zündende Idee: Sie wollen Fluggästen zu ihrer Entschädigung verhelfen – mit Hilfe einer modernen, online-basierten Rechtsdienstleistung. Und so den Kunden auf Augenhöhe mit der Airline bringen.
Im Februar 2010 steht das Projekt samt Website, deren Kernstück ein Online-Rechner ist, der die Entschädigung nach EU-Recht automatisch berechnet. Mit wenigen Klicks gibt der Kunde seine Flugverspätung ein und das Team von Flightright kümmert sich um den Rest. Seitdem wächst das Unternehmen stetig: Kundenservice, Finanz-Buchhalter, IT und Marketing ergänzen das Juristen-Team.
David gegen Goliath
Aller Anfang ist schwer – die Airlines stellen auf stur und wollen jeden Fall vor Gericht ausfechten. Die Zermürbungstaktik geht nicht auf und Flightright gewinnt den Großteil der Fälle. Von da an zeigen sich die Airlines kooperativer, denn „wenn wir klagen, kostet das die Airline in etwa doppelt soviel“, sagt der Gründer. „Es ist ein sehr gutes Gefühl, gegen so eine Milliarden-Industrie als kleiner David standhaft geblieben zu sein.“
Inzwischen setzt das Unternehmen Entschädigungsansprüche für Passagiere aus der ganzen Welt durch. Sie sind froh, dass sie jemanden haben, der sich für sie einsetzt. Die Weiterempfehlungsrate von zufriedenen Kunden ist extrem hoch. „Viele Kunden machen kräftig Werbung für uns – auch in der Wartehalle am Flughafen. Ein besseres Lob kann es für uns nicht geben“, freut sich Philipp.
Flugverspätung? Flugausfall?
„250 € – 600 € Entschädigung pro Person abzüglich Provision (i.d.R. 20 – 30 % zzgl. MwSt.) (Laut EU-Recht stehen jedem Passagier bei Verspätungen und Annullierungen je nach Streckenlänge 250 / 400 / 600 Euro zu. Die hiervon abzuziehende Erfolgsprovision beträgt i.d.R. zwischen 20% – 30 % (zzgl. Mehrwertsteuer).
Sie geben Ihre Flug-Details ein
Unsere kostenlose Prüfung sagt Ihnen sofort, ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben. Geben Sie einfach Ihren Flug ein – egal ob verspätet, ausgefallen, umgebucht oder verpasster Anschlussflug. Ihr Recht gilt bis zu 3 Jahre rückwirkend.
Wir setzen Ihr Recht durch
Beauftragen Sie uns, holen unsere erfahrenen Reiserechtsexperten Ihnen Ihr Geld zurück. Wenn nötig gehen wir dafür bis vor Gericht, ohne dass Ihnen Extra-Kosten entstehen. Sie werden stets über den Verlauf der Rechtsdurchsetzung informiert.
Sie erhalten Ihre Entschädigung
Ihr Geld ist da. Wir leiten Ihre Entschädigung umgehend an Sie weiter und behalten eine Erfolgsprovision von 20 bis 30 % zuzüglich Mehrwertsteuer ein. Haben wir keinen Erfolg, entstehen Ihnen keine Kosten.
Haben Sie Fragen?
Wir haben Antworten!
Wie hoch ist Ihr Anspruch?
Laut EU-Recht stehen jedem Passagier bei Verspätungen und Annullierungen je nach Streckenlänge 250 / 400 / 600 Euro zu. Die hiervon abzuziehende Erfolgsprovision beträgt i.d.R. zwischen 20% – 30 % (zzgl. Mehrwertsteuer).
Zahlen Airlines wirklich freiwillig Geld?
7 von 10 Kunden berichten, dass die Airline Ihnen keine Entschädigung zahlt oder gar nicht erst antwortet. Viele Passagiere fühlen sich deshalb allein gelassen. Unsere Rechtsexperten kämpfen für das Recht der Flugpassagiere und setzen die Ansprüche gegen alle Widerstände durch. Die Ausreden der Airlines sind uns bekannt. Wir kämpfen uns durch den Papierkrieg und gehen für Ihr Recht bis vor Gericht.
Entschädigung für Geschäftsreisende
Auf einer Geschäftsreise ist der Zeitplan eng gestrickt. Wenn sich da der Flieger verspätet oder gar ausfällt, verpasst man leicht seine Folgetermine und das sorgsam ausgeklügelte Termingerüst fällt in sich zusammen. Das ist überaus ärgerlich. Doch es gibt eine gute Nachricht: Geschäftsreisende haben grundsätzlich persönlich Anspruch auf eine Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten – auch wenn der Arbeitgeber den Flug bezahlt hat.
Erfahren Sie hier Ihre Rechte bei Geschäftsreisen.